Nicht nur im professionellen Motorsport ist Tuning von Bedeutung. Mittlerweile wird vom Motorrad über das Auto bis hin zum LKW alles optisch und/oder technisch getunt.
“Tuning” lässt sich grob mit “Abstimmen” übersetzen. So gut wie jedes Teil am Auto lässt sich verändern. Ob Verbesserung der Motorleistung, Bekleben bis zur Optimierung des Sounds von Motor und Auspuffanlage … das Alles ist TUNING !

Ganz am Anfang der Tuning-Geschichte stand der VW Käfer. Auch der Golf ist in der Tuning-Szene sehr beliebt. Mittlerweile werden aber auch hochpreisigere Autos wie Porsche (besonders 911), Mercedes, BMW, Lexus, Jaguar und Audi getunt. Zu Beginn der Tuning-Geschichte war jedoch das einzige Ziel die Steigerung der Leistung. Seit den 1990er Jahren bewegt sich das Tuning eher wieder weg von extremsten Umbauten hin zum dezenteren Stil, obwohl gerade in den beiden letzten Jahren wieder Extremumbauten auf Treffen Pokale holten.

Es gibt ja fast keine Grenzen solange man das KFZ nicht auf öffentlichen Straßen bewegen will.
Dann fangen die Probleme mit Vorschriften und Richtlinien, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) für Kfz in Deutschland an.
Gefährdet das Auto die allgemeine Verkehrssicherheit, kann man ruckzuck die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug verlieren. Das bedeutet: Zwangsstilllegung und anderer Ärger !

Manchmal genügen ein sogenanntes Teilegutachten, EG-Typgenehmigung und Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE). Meistens müssen Sie aber leistungssteigernde und größere (Karosserie-)Veränderungen an Ihrem Fahrzeug durch eine Prüforganisation abnehmen lassen. Sie erhalten daraufhin einen Prüfziffervermerk in der Zulassungsbescheinigung. Tun Sie das nicht, kann die Haftpflichtversicherung bei einem Unfall Regress vom Versicherten fordern. Der Versicherer ist in so einem Fall im Recht, da hilft meistens auch kein Rechtsanwalt.

Unzulässige Änderungen
Die StVZO bestimmt, dass die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge dann entzogen werden kann wenn
– sich die in der Zulassung festgelegte Fahrzeugklasse ändert
– eine Gefährdung des Straßenverkehrs zu erwarten ist
– sich das Abgasverhalten und der Geräuschpegel dadurch verschlechtern
– ein abnahmepflichtiges Bauteil nicht der Prüfung unterzogen und in den Fahrzeugschein eingetragen wurde.

Der letzte Punkt gilt besonders für das Auspufftuning. Ist die Lärmemission zu hoch, dürfen die Behörden die Zulassung für das Fahrzeug entziehen. Das Gleiche gilt für zu hohen Schadstoffausstoß (daher Vorsicht bei einem Sportauspuff). Bleibt die Prüfung durch TÜV, DEKRA oder andere Prüfer aus, kann auch bei eigentlich erlaubten Modifikationen der Entzug der Betriebszulassung für das Kfz drohen.

Welche Tuningmaßnahmen bedürden einer Abnahme ?

1. Motortuning
2. Änderungen am Fahrwerk
3. Felgen
4. Spoiler

Es dürfen in Deutschland nur Autoteile und -zubehör verkauft oder gekauft werden, welche den Zulassungsvoraussetzungen entsprechen. Darauf ist zu achten, wenn man diese bei Online-Verkäufern bestellt,z.B.: EBAY !
Die Wahrscheinlichkeit bei deutschem Tuning-Zubehör gegen Vorschriften zu verstoßen ist gering. Sicher kann man allerdings erst dann sein, wenn die Teile denen im Fahrzeugschein entsprechen. So ist man auf der sicheren Seite.

Beim Motortuning sollte man bedenken, dass die Garantie verfällt !

Es gibt vielerlei verschiedene Arten des Motortunings:

1. Lachgaseinspritzung : Seit “The fast and the furious” kennt das nun jeder ! Durch Druck wird
Distickstoffmonoxid mit dem Benzin in den Motor eingeleitet und verfällt dort in Stickstoff und Sauerstoff. Durch die erhöhte Sauerstoffkonzentration wird mehr Benzin verbrannt und sorgt somit für mehr Bumms. Lustig ja, jedoch komplett illegal und nicht zulassungsfähig !

2. Chiptuning : Am besten funktioniert das bei Turbomotoren , denn die Motorsteuerung wird geändert und optimiert so durch Softwaremanipulation den Ladedruck. Man sollte aber darauf achten, dass die Autoteile den Belastungen standhalten (am besten sollte man da die Tuning-Werkstatt dranlassen).
Eine ähnliche Möglichkeit bietet die Tuningbox.

3. Ladeluftkühlung : Um die Temperatur in den Verbrennungszellen herunterzuregeln, werden sog. Ladeluftkühler verwendet. Tuner verbauen den Ladeluftkühler zwischen dem Verdichter und dem Einlassventil. Die eingeleitete Luft ist kühler und ermöglicht die Verbrennung von mehr Kraftstoff. Dadurch erhöhen sich Leistung und Drehzahl des Verbrennungsmotors. Die Ladeluftkühler verhelfen besonders bei Dieselfahrzeugen zusätzlich zu effizienterem Kraftstoffverbrauch.

4. Wassereinspritzung : In die Verbrennungsluft eingespeistes destilliertes Wasser – oder Wasser-Alkohol-Gemisch – verdampft. Durch die aufgenommene und abgeleitete Energie wird der Schadstoffausstoß gesenkt und die Leistungsfähigkeit des Verbrennungsmotors erhöht. Diese Methode wird häufig im Motorsportbereich genutzt.

5. Motoraufladung : Bei der Motoraufladung wird Luft unter erhöhtem Einsatz von Druck in den Verbrennungsmotor eingeleitet. Der erhöhte Druck in der Brennkammer verringert die nötige Ansaugkraft des Motors, da die Luft von außen – mit dem geringeren Druck – leichter in die Verbrennungskammer strömt. Ein wesentlicher Nachteil der Motoraufladung ist jedoch die Entwicklung höherer thermischer Energie. Nicht alle Motoren und Motorenteile sind ausreichend auf diese zusätzliche Hitzeentwicklung ausgelegt.

Wird beim Motortuning die Leistung des Motors um mehr als 5% gesteigert, muss diese Änderung beim TÜV begutachtet und genehmigt werden. Bei Genehmigung wird die Veränderung in den Fahrzeugschein eingetragen.

Fahrwerk-Tuning
Änderungen der Stoßdämpferfedern und Stoßdämpfern gehören zu den Maßnahmen zur Tiefer- oder Höherlegung des Fahrzeugs.
Lowrider: Über Hydraulikpumpen ist der Wechsel der Fahrzeughöhe zum Teil auch schon auf Knopfdruck über eine Fernbedienung regelbar. Federung und Stoßdämpfer werden durch hydraulische Pumpensysteme ersetzt. Alle vier Reifen sind unabhängig voneinander steuerbar. Derart tiefergelegte Fahrzeuge werden meist zu Showzwecken genutzt.

Felgen und Reifen
Felgen und Reifen(größen) verringern im Endeffekt die Belastung für das Auto und sehen toll aus. Die Kurvenlaufeigenschaften und das Bremsverhalten lässt sich so auch verbessern.

Channeling
Als Channeling wird das Tieferlegen über das ändern der Karosserie bezeichnet. An der unteren Seite der Karosserie schweißen Tuningspezialisten hierzu Kanäle um den Aufbau dann anschließend am Rahmen neu zu befestigen.

Cleaning
Beim Cleaning werden Elemente, die den Autofahrer an seinem Fahrzeug stören, entfernt und die offenen Stellen mit Blech geschlossen. Entfernt werden z. B. Zierleisten, Türgriffe, Schriftzüge und Abdeckungen, quasi einmal raffen und legen.

Türwechsel
Oft werden die normalen Türen durch Flügel- und Scherentüren ersetzt. Scherentüren öffnen sich schräg nach oben. Flügeltüren öffnen sich nach oben in Richtung Dach. Diese Art von Umbauten sind allerdings mit einem großen Arbeitsaufwand und mit hohen finanziellen Ausgaben verbunden.

Interieur und Sound
Bei dieser Art von Tuning gibt es unzählige Möglichkeiten und auch das Gesetz hat hier wenig Grenzen vorgegeben. Neue Sitze werden eingebaut, ein anderes Lenkrad wird montiert und Teile des Innenraums werden mit Autofolie verschönert. Dem Autofahrer sind fast keine Grenzen gesetzt. Auch das Audio-Tuning ist sehr beliebt. Einige Fahrzeughalter verbauen kräftige Bassboxen und Surround-Sound-Systeme. Durch die zunehmende technologische Entwicklung finden sich mitunter sogar ganze Heimkinosysteme, z. B. integriert in den Kopfstützen der Frontsitze. Hierbei müssen Sie aber darauf achten, dass die Musik nicht so laut ist, dass Sie Warnsignale wie z.B. Sirenen nicht mehr hören können.

Scheinwerfer und Beleuchtung
Tagfahrlicht ist für jeden Neuwagen Pflicht. Der Einbau zusätzlicher Scheinwerfer wie Nebelscheinwerfer, Tagfahrleuchten, Heckleuchten, Positionsleuchten und Unterbodenbeleuchtung wird immer beliebter.
Besonders beliebt sind mittlerweile auch Klarglas-Scheinwerfer. Die gesetzlichen Regeln zu Glühlampen müssen beachtet werden. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bietet bei diesen umfangreichen Regelungen jedoch auch einen größeren Spielraum. Auffällige Lackierungen, wie ein gesamtes Auto in Neon-Orange (Tageslichtleuchtfarben) zählen als Beleuchtung. Diese sind allerdings nur selten erlaubt.

Viel Erfolg beim Schrauben am Projekt!