Tieferlegung und der TÜV
Nun streiten sich bereits Generationen von Tunern mit der Polizei über die Frage:
Wie tief darf ein Auto liegen ?
Auch wenn ich einen News-Bericht über diese Frage schreiben soll, sind es keine, dafür gibt es diese Frage gefühltermaßen seit Henry Ford einfach schon zu lange.
Ich könnte über diese Frage lange schreiben, aber dann wärens ja keine News. Also will ichs kurz halten.
Neben Bodykits und alle Möglichkeiten der Leistungssteigerung ist die ideale Fahrwerkseinstellung selbstverständlich essentiell und dabei so individuell wie der Tunende selbst.
Nach dem Einbau und viel Grobmotorik folgt danach selbstverständlich die Fahrt zu einem TÜV oder einem anderen Gutachter.
Alles was die Strassenverkehrszulassungsordnung dazu sagt, ist dass eine straßenschonende Bauweise gegeben sein muß.
Nanu ??? …keine minimale Höhe? NEIN !
Der Prüfer eilt hinweg und besorgt sich fix das TÜV-Merkblatt 751 in dem steht , dass das Auto mitsamt Insassen und vollem Treibstofftank befähigt sein muss, Hindernisse mit einer Breite von 800 Millimetern und einer Höhe von 110 Millimetern ohne Berührung überfahren zu können.
Hierbei gibt es jedoch für den Tuning-Fan eine entscheidende Ausnahme: Karosserie-Anbauteile, die aus elastischem Material wie Kunststoff gefertigt sind, sind von dieser Regel ausgenommen. Eine weitere Komponente, die Fahrzeugbegeisterte aus rechtlicher Sicht bei Umbau-Maßnahmen berücksichtigen müssen, ist der Mindestabstand der Leuchteinheiten sowie der Kennzeichen zur Fahrbahn laut StVZO, das heisst dann in dieser: Es müssen Fern- und Abblendlicht sowie die seitlichen Blinker nämlich mindestens 50 Zentimeter über dem Straßenbelag angebracht sein, außerdem darf die Höhe des vorderen Nummernschildes nicht unter 20 Zentimeter über dem Boden beginnen. Wie der TÜV Süd erläutert, sollten Autobesitzer lieber nur Fachleute an das Fahrwerk ihres vierrädrigen Lieblings lassen, weil es sich um einen Eingriff handele, der die Fahrsicherheit betrifft. Selbst routinierte Hobbyschrauber seien erfahrungsgemäß mit den durchzuführenden Maßnahmen oftmals überfordert.
Hui, viel Kauderwelsch für den armen Tunenden.
Weil ich es kurz nur anreissen wollte, hier nochmal alles in KURZ:
-1. Hindernisse mit einer Höhe von 110 mm und Breite von 800 mm überfahren
-2. Scheinwerfer und Blinker müssen eine Mindesthöhe von 50 Zentimeter haben
-3. Vorderes Kennzeichen muss min. 20 cm über dem Untergund angebracht sein
So kapiert mans !
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